Aktuell existieren in den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenzen. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn aktuell 21,31 Franken pro Stunde, im Jura 24,48 Franken, in Genf 24,48 Franken, in Basel-Stadt 22 Franken und im Tessin je nach Branche zwischen 21,31 und 19,67 Franken. In Basel-Stadt ist der Mindestlohn zudem nur für gewisse Wirtschaftszweige gültig. Einzig in Genf und Neuenburg richten sich diese nicht nach dem GAV.
– schreibt bazonline.ch am 17.6.2025