Ob Uber-Fahrer Selbständigerwerbende oder Angestellte sind, ist in der Schweiz nicht rechtsgültig geklärt. Die Suva war Anfang 2017 zum Schluss gekommen, dass es sich bei Uber um einen normalen Arbeitgeber mit Angestellten handelt. Dagegen legte das Unternehmen Rekurs ein und erreichte einen Teilsieg. Das Sozialversicherungsgericht Zürich wies die Sache für weitere Abklärungen an die Suva zurück.
– scheibt unia.ch am 14.11.2018
