Pfleginitiative 2. Teil

Der Bundesrat hat entschieden, den neuen Verfassungsartikel Pflege in 2 Etappen umzusetzen.
Im 2. Teil des neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sollen zehn zentrale Bereiche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geregelt werden, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen.

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Am 8. Mai 2024 wurde der Vorentwurf des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Vorgesehene Regelungen im BGAP

Folgendes soll im neuen BGAP geregelt werden:

1.    Festlegung von Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen

Es sollen für zehn Bereiche Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Diese Vorgaben gehen teilweise über die geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes (ArG) und des zwingenden Arbeitsvertragsrechts gemäss Obligationenrecht (OR) hinaus:

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Ausgleich von Überzeit
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit
  • Ausgleich von Überstunden
  • Ausgleich von Nachtarbeit
  • Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Umkleidezeit
  • Mindestdauer und Entlöhnung von Pausen
  • Anrechnung und Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Ankündigung von Dienstplänen und Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Kompensation für kurzfristige Einsätze

2.    Verhandlungspflicht von Gesamtarbeitsverträgen (GAV)

Mit dem neuen BGAP in der Pflege können nur einzelne Punkte angegangen werden. Zusätzlich sind weitere Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich, um für gute Arbeits- und Lohnbedingungen zu sorgen. Die Sozialpartner sollen deshalb verpflichtet werden, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über GAV zu verhandeln.

Juristisches Gutachten zu ausgewählten Aspekten in Arbeitsverhältnissen in der Pflege

Rechtsgutachten Universität Basel (2023): «Übersicht über in der Schweiz vorhandene Regelungen zu ausgewählten Aspekten in Arbeitsverhältnissen von in der Pflege tätigen Personen» – Schlussbericht (PDF, 696 kB, 25.04.2024)

Juristisches Gutachten zur Verhandlungspflicht eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV)

Rechtsgutachten Universität Basel (2022): GAV-Verhandlungspflicht gestützt auf Art. 197 Ziffer 13 lit. c Bundesverfassung – Schlussbericht (PDF, 535 kB, 24.01.2023)

Rechtsgutachten Universität Basel (2022): GAV-Verhandlungspflicht gestützt auf Art. 197 Ziffer 13 lit. c Bundesverfassung – Management Summary (PDF, 193 kB, 26.01.2023)


Juristisches Gutachten zur arbeitsrechtlichen Situation des Pflegepersonals

Juristisches Gutachten ZHAW (2021): Arbeitsrechtliche Situation des Pflegepersonals (PDF, 1 MB, 10.11.2022)


Sonstiges 

Überblick über die Regelung der Arbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) (PDF, 103 kB, 06.05.2024)

Regulierungsfolgenabschätzung BSS Volkswirtschaftliche Beratung (2024): Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege (PDF, 1 MB, 29.04.2024)

Faktenblatt: Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) (PDF, 78 kB, 06.05.2024)

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag

Bildungslandschaft Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Seit August 2023 werden die Pflegeberufe alle unter einem Dach am neuen Campus Bildung Gesundheit in Münchenstein unterrichtet. Folgende Institutionen teilen sich neu diesen Standort:

  • die BfG Berufsfachschule Gesundheit Baselland, an der die berufliche Grundbildung und Erwachsenenbildung auf der Sekundarstufe II stattfindet
    (=> Ausbildungsangebot BfG)
  • das BzG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt, an der die Bildungsgänge in der Höheren Berufsbildung, Höhere Fachschule (HF) angeboten werden
    (=> Ausbildungsangebot Höhere Fachschule)
  • die BFH Berner Fachhochschule, an der die Studiengänge auf Hochschulstufe angeboten werden
    Ausbildungsangebot Fachhochschule:
  • die OdA Gesundheit beider Basel ist der Branchenverband der Gesundheitsbetriebe und bietet das überbetriebliche Kurszentrum für die 1’660 Lernenden der beruflichen Grundbildung sowie Weiterbildungen für Berufsbildende der Grundbildung an.

Vom gemeinsamen Standort und der engen Kooperation profitieren die Studierenden, die Ausbildungsbetriebe und das ganze Gesundheitswesen in der Nordwestschweiz. Man erhofft sich so noch mehr Lernende, welche eine Grundbildung im Pflegebereich abgeschlossen haben, für eine weiterführende Pflegeausbildung auf Tertiärstufe zu gewinnen. Ausserdem ist der Zugang zu allen Schulen und Hochschulen für die Bevölkerung der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sichergestellt.

Um im Kanton Basel-Stadt die Umsetzung für weitere Ausbildungsmassnahmen in die Wege zu leiten, wurde auf Initiative der Gesundheits- und der Bildungsdirektionen ein Gesamtprojekt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft vorbereitet und die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels in die Wege geleitet. Im Januar 2023 startete das bikantonale Projekt in enger Zusammenarbeit mit der OdA Gesundheit beider Basel sowie den verschiedenen betroffenen Verbänden.

Quelle: bs.ch/gd