Informationen aus der Arbeitnehmenden- Vertretung PPK und Stiftungsrat

Zum Beginn des Frühlings ein Rück- und Ausblick:
Im 2024 haben wir uns in der Paritätischen Personalkommission (PPK) und im Stiftungsrat eingebracht und Eure Interessen zu folgenden Themen vertreten:

    • zum Thema Personal: Teuerungsausgleich / Konkurrenzsituation auf dem Gesundheitsmarkt / genügend Personal / Einspringprämie / Nachtruhe
    • zum Thema Umsetzung der Pflegeinitiative: Auswirkungen auf Spitex Basel und unsere Vorstellungen dazu.
    • Im Frühling und im Winter haben wir zwei Betriebsversammlungen (Austausch Mitarbeitende mit der Arbeitnehmenden-Vertretung), durchgeführt. (Link zu unseren Beiträgen im Intranet)
    • Stark involviert waren wir an den Anpassungen der Anstellungsbedingungen und der Dienstzeitregelung. Das nahm recht viel Zeit in Anspruch.Nähere Informationen folgen von der HR Abteilung. (im Einvernehmen mit GL gestrichen)
    • Anfragen von Euch:
    • Schwangerschaft: Was ist an Arneit / Schichten erlaubt und in welcher Form.
    • Aushang mit QR Code, damit ihr schnell unsere Kontaktdaten habt.

    Ausblick

      • die erste Sitzung der ANV – Betriebsgruppe hat bereits stattgefunden, leider haben wir ein Mitglied verloren. Bei den Spezialdiensten stehen Neuwahlen an.
      • wir bleiben an diesen Themen am Ball, manchmal dauert das etwas. Und leider können wir die Personalsituation (freie Stellen) auch nicht wegzaubern. Ihr könnt aber Mund zu Mund Werbung machen – dafür gibt es eine Prämie!
      • und wie immer, sind wir für euch da, meldet euch mit euren Anliegen!

      Mit kollegialen Grüssen
      Monika
      Matthias

      One thought on “Informationen aus der Arbeitnehmenden- Vertretung PPK und Stiftungsrat

      • Ab dem 1. Mai wird für Mitarbeitende im Einsatz eine Einspringprämie eingeführt.

        Der Stiftungsratsausschuss hat den Auftrag erteilt, ein Konzept für eine “Einspringprämie” auszuarbeiten, um Mitarbeitende in der Hauswirtschaft und in der Pflege, die einspringen, angemessen zu entschädigen.

        Per 1. Mai 2025 wird nachfolgende Einspringprämie eingeführt. Im Herbst 2025 erfolgt eine Überprüfung und allfällige Anpassung des Modells.

        Bei kurzfristigem Einspringen (innerhalb von fünf Kalendertagen vor einem geplanten Frei- oder Ruhetag) wird der übernommene Dienst zusätzlich mit 30 Franken (wenn über 8 Stunden) bzw. 15 Franken (wenn über 4 Stunden) vergütet.

        Ein innerhalb von fünf Kalendertagen zusätzlich übernommener Dienst wird ebenfalls als Einspringen betrachtet und entschädigt. Zum Beispiel wenn kurzfristig ein Abenddienst übernommen wird. Allerdings gilt ein Diensttausch mit einer Kollegin oder einem Kollegen, zum Beispiel weil diese oder dieser den Dienst nicht übernehmen kann, nicht als einspringen.

        Die Einspringprämie gelangt für alle Mitarbeitenden im Kundeneinsatz (Pflege und Hauswirtschaft), inklusive Auszubildende (Lernende/Studierende), ab 1. Mai zur Anwendung. Die gesetzlichen Bestimmungen gehen jederzeit vor und sind einzuhalten.

        Die Einspringprämien werden den jeweiligen Mitarbeitenden mit dem Lohn im Folgemonat ausbezahlt.

        Wir danken allen Involvierten für die Mitarbeit bei der Ausarbeitung des Einspringprämie.

        Herzlichen Dank auch an alle Mitarbeitenden, die bereits bisher mit ihrer Bereitschaft einzuspringen und Dienste zu übernehmen ermöglicht haben, dass unsere Kundinnen und Kunden gut und lückenlos umsorgt werden. Ihr leistet einen wertvollen Beitrag für SPITEX BASEL.

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