Bern, 21.05.2025 — Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die Pflege als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung stärken. Er hat dazu ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert.
Er will damit die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduzieren. Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes will der Bundesrat zudem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesvorlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die zweite Etappe der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» umgesetzt werden. Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist bereits Mitte 2024 in Kraft getreten.
Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege
Der Bundesrat hat dazu ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) erarbeitet, das den Pflegeberuf attraktiver machen und frühzeitige Austritte aus dem Pflegeberuf reduzieren soll. So sollen etwa Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen im Dienstplan sollen weiterhin möglich sein, müssen aber je nachdem mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden.
Durch die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden auf neu 45 Stunden und einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 40 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 % abgegolten.
Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge
Als zusätzliche Massnahme will der Bundesrat die Sozialpartner verpflichten, Gespräche zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Sozialpartner können in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abweichen. Zwingende Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Obligationenrechts, von kantonalen Personalgesetzen und weiteren spezialrechtlichen Regelungen müssen aber weiterhin eingehalten werden.
Berufliche Entwicklung fördern
Neben den Arbeitsbedingungen sollen auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden. Im Gesundheitsberufegesetz sollen der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden. Diese hochqualifizierten Fachleute können in der Grundversorgung wichtige Aufgaben übernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Beruf soll einzig der Erwerb eines Masters in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübung als Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte APN berechtigen.
In einem nächsten Schritt entscheidet nun das Parlament über die beiden Gesetzesentwürfe.
Weitere Informationen:
Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)
Ergebnisse der Vernehmlassung: Vernehmlassung zum BGAP und zur Änderung des GesBG
Kritik von allen Seiten
Der Berufsverband der Pflegefachleute SBK, der die Pflegeinitiative lanciert hat, kritisierte die Aufteilung der Initiative von Anfang an. Aufgrund der «Dringlichkeit» verlangte er ein gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung der Initiative. Der Berufsverband forderte auch verbindliche Vorgaben, wie die Teams zusammengesetzt sind, punkto Grösse oder Kompetenzen. Der Bundesrat delegierte diese Präventionsmassnahme gegen eine Überlastung der Pflegenden jedoch bisher an die Kantone in Absprache mit den Spitälern, Spitex und den Heimen. Skepsis äusserten auch die Arbeitgeberverbände. Für sie sind die Vorschläge vor allem ungenügend finanziert.
Quelle: srf.ch